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Beschäftigungsmodelle

Selbständige Erwerbstätigkeit – Nachfolgeregelung

Im Auftrag von Arztpraxen in der Schweiz suchen wir Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind im Sinne einer selbständigen Erwerbstätigkeit bestehende Praxen zu übernehmen. Ein solches Projekt erfordert eine umfassende Konzeption und Beratung unsererseits und wird in enger Zusammenarbeit mit dem/der Interessenten/Interessentin sowie dem jetzigen Eigentümer der Praxis vorgenommen.
Wesentliche Teile einer solchen Konzeption sind die Finanzierung und Planung, sowie die Implikationen auf Einkommen und die steuerlichen Aspekte einer solchen Geschäftsübernahme.

 

Anstellung in Gruppen- oder Gemeinschaftspraxen:

Die Anstellung in einer Gruppen- oder Gemeinschaftspraxis in der Schweiz erfordert von unserer Seite eine umfassende fachliche wie auch persönliche Beurteilung des Kandidaten/der Kandidatin. Als Unternehmen setzen wir uns für den reibungslosen administrativen Transfer in die Schweiz ein. In der Regel liegt der Beschäftigungsgrad im Anstellungsverhältnis einer Gruppen- oder Gemeinschaftspraxis nach Wunsch bzw. Bedarf bei 70-100%, Ausnahmen sind denkbar. Der/die angestellte Arzt/Ärztin erhält einen Anstellungsvertrag, welcher sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag bezieht. Die Arbeitszeiten sind geregelt und Ferientage garantiert.

 

Anstellung im Krankenhaus/Klinikum

Ähnlich wie bei der Anstellung in Gruppen- oder Gemeinschafts­praxen findet auch hier ein umfangreiches Beurteilungsgespräch mit den Kandidaten/Kandidatinnen statt. Die Anstellung unterliegt hier in der Regel anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen als in einer Gruppen- oder Gemeinschaftspraxis, so dass der Arbeitgeber in diesem Fall eine öffentlich rechtliche Institution darstellt und den Kantonen unterstellt ist (Ausnahme: Privatkliniken). Je nach Klinikum variieren die Beschäftigungsgrade nach Wunsch und Bedarf zwischen 50% und 100%.


Kommen Sie in die Schweiz, wir haben die passende Position für Sie!

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