Wesentliche Unterschiede der
ärztlichen Praxistätigkeit Schweiz/Deutschland
Das Schweizer Gesundheitssystem unterscheidet sich vom Deutschen im Wesentlichen dadurch, dass der Arzt in der Schweiz kein limitiertes Ausgabenbudget für seine Patienten hat. Es bestehen zwar Regulierungsinstrumente durch die Festlegung eines sogenannten Tarifpunktes durch den Verband der Schweizerischen Medizinischen Gesellschaft (FMH) und den Gesundheitsdirektionen der jeweiligen Kantone, die Krankenversicherungen sind jedoch auf Grund des sogenannten Kontrahierungszwanges verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Je nach Region respektive Kanton ist der Arzt in der Schweiz darüber hinaus berechtigt, Medikamente an seine Patienten direkt abzugeben und zu verrechnen (sogenannte Selbstdispensation).
Der Arzt rechnet entweder direkt mit dem Patienten ab oder lässt durch eine Inkassostelle (z.B. Ärztekasse) mit der Krankenversicherung abrechnen. Über 80% der Versicherten in der Schweiz haben die Freiheit, den Hausarzt/Internisten wie auch den Facharzt direkt aufzusuchen. Bei speziellen Versicherungsmodellen wie dem Hausarztmodell (z.Zt. ca. knapp 10% der Bevölkerung) gilt dies nicht. Im Unterschied dazu können hier die Patientinnen und Patienten nur eine eingeschränkte Zahl von Ärztinnen und Ärzten aufsuchen. Eine Überweisung zu den Spezialisten erfolgt dann durch den sogenannten Gate-Keeper-Arzt.
Kommen Sie in die Schweiz, Sie verdienen es!